Wie erkenne ich seriöse Nebenjobs?
Einen oder mehrere Nebenjobs auszuüben ist in vielen Ländern wie den USA schon lange gang und gäbe. Schüler und Studenten nutzen Nebenjobs, um das Taschengeld oder Bafög aufzubessern, Hausfrauen und Mütter zur Stärkung der Haushaltskasse, aber auch Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis – sie kommen mit ihrem Lohn nicht über die Runden oder möchten sich einfach etwas dazuverdienen.
Nebenjobs werden in allen Tageszeitungen, Wochenblättern sowie im Internet angeboten, wobei sich jedoch seriöse Nebenjobs mit den unseriösen Angeboten mischen. Vorsicht ist bei Anzeigen für Nebenbeschäftigungen immer dann geboten, wenn ein überdurchschnittlich hoher Verdienst versprochen wird. Tausend Euro oder mehr lassen sich in einer Nebentätigkeit grundsätzlich nicht verdienen und sprechen für ein unseriöses Jobangebot. Häufig sollen Nebenjobber für die Ausübung einer zusätzlichen Tätigkeit auch erst einmal investieren, zum Beispiel in Arbeitsmaterialien, was ebenfalls für ein unseriöses Jobangebot spricht. Auch die Heimarbeit ist oftmals ein Zeichen für einen unseriösen Nebenjob, da richtige Jobs nur in seltenen Fällen von zu Hause aus möglich sind. Nebenberufe werden in vielen Fällen auch als selbständige Tätigkeiten angeboten, wofür Arbeitnehmer zunächst einen Gewerbeschein beantragen müssen und auch keine Sozialleistungen abführen.
Seriöse Nebenjobs hingegen werden oft als Tätigkeiten auf 400-Euro-Basis oder auch auf 800-Euro-Basis angeboten und sind hiermit sozialversicherungspflichtig. Arbeitslose dürfen mit einem Nebenberuf maximal 165 Euro dazuverdienen und auch Arbeitnehmern wird die Nebentätigkeit steuerlich voll auf das Haupteinkommen angerechnet. Auch für Schüler und Studenten gibt es bestimmte Einkommensgrenzen – werden sie überschritten, müssen Abgaben an den Staat geleistet werden. Jedes Nebenjobangebot, das mit einem Arbeitsvertrag verbunden und mit Sozialleistungen verknüpft ist, darf als seriös betrachtet werden – egal, ob es sich dabei um eine Nebentätigkeit in einem Call Center, in der Gastronomie oder in einem anderen Gewerbebetrieb handelt.
Besteht bereits ein Hauptbeschäftigungsverhältnis, sollten sich Arbeitnehmer vor Aufnahme einer Nebentätigkeit zudem die Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen, der Nebenjobs durchaus untersagen kann, sofern eine Konkurrenztätigkeit zur Hauptarbeit vorliegt.

