Vergleich: Forderungsrechtsschutz-Produkte der einzelnen Anbieter
Wer selbstständig tätig ist oder als Unternehmer im Geschäftsleben auftritt, der sollte sich der Gefahr bewusst sein, dass Forderungen an ihn gestellt werden können, für die nicht immer ein ausreichendes finanzielles Polster zur Verfügung steht. In der Praxis ist es nur schwer möglich, alle gesetzlichen Regelungen zu überblicken, die beispielsweise Abmahnungen betreffen und es werden im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit auch Fehler gemacht werden. Da mögliche Forderungen von Mitbewerber und anderen Wirtschaftssubjekten nicht existenzgefährdend werden können, sollte deshalb eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Ebenso wichtig ist jedoch auch ein entsprechender Forderungs-Rechtsschutz, der umgekehrt die eigenen Forderungen an anderen Unternehmen und Kunden sichern kann.
Der Markt für die entsprechenden Versicherungspolicen ist groß und ein genauer Vergleich der jeweiligen Konditionen sollte gewissenhaft vorgenommen werden. Die Forderungs-Rechtsschutzversicherungen erlauben es, dass bereits bei relativ geringen jährlichen Beiträgen erhebliche Summen im Forderungsausfall abgesichert werden können. Zu achten ist bei der Auswahl auch immer auf die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), die im Jahr 2010 zuletzt aktualisiert wurden und den Versicherern unverbindliche Musterbedingungen liefern. Diese können jedoch von Versicherer zu Versicherer in entscheidenden Punkten abweichen.
Eine Forderungs-Rechtsschutzversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn sich Streitigkeiten aus Verträgen ergeben, die beispielsweise mit den Kunden abgeschlossen wurden. So kann ein Versicherungsschutz geboten werden gegen Ausfälle, die sich aus nicht bezahlten Rechnungen ergeben. Dazu kann es beispielsweise gehören, dass ein Unternehmer eine offene Rechnung hat für eine gelieferte Ware oder auch, dass ein Steuerberater einen säumigen Mandanten aufzuweisen hat. So bietet etwa die ARAG einen Basis-Firmen-Rechtsschutz an für Beiträge ab etwa 146 Euro im Jahr, wenn das Unternehmen nicht mehr als 3 Mitarbeiter hat, auf eine Selbstbeteiligung verzichtet wird und das Unternehmen beispielsweise im Computerhandel tätig ist. Wer die Versicherungsbeiträge weiter senken möchte, der kann sich auch für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Diese kann von 150 bis 1.000 Euro gewählt werden und ermöglicht es so, dass die jährlichen Kosten für die Versicherung gesenkt werden.
Ein weiterer Forderungsrechtsschutz wird von der Concordia im Rahmen des “Money-Service” angeboten. Hierbei wird ein Inkasso-Service für Firmenkunden angeboten, um ausstehende Rechnungen einzutreiben. Es können Bonitätsprüfungen bei Privatpersonen vorgenommen werden für 7,50 Euro oder bei Firmen für 9,50 Euro. Die Versicherer arbeiten dazu mit professionellen Inkassopartnern zusammen. Der größte Vorteil bei einer solchen Versicherung besteht darin, dass die Gelder sehr viel günstiger eingetrieben werden können, als diese auf dem sonstigen Wege möglich wäre. In der Zukunft kann der Unternehmer daher statt mit den Forderungsausfällen und den Kosten für das Geldeintreiben zu kalkulieren stattdessen einfacher mit den Versicherungskosten rechnen. Dadurch wird eine zusätzliche Planungssicherheit erlangt und die allgemeinen Verwaltungskosten werden deutlich gesenkt.

