Die Rürup-Rente und deren Vorteile für ihre Altersvorsorge

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Seit 2005 gibt es eine staatliche Förderung, die dazu helfen soll, dass die Bürger eine eigene private Altersvorsorge aufbauen. Dabei gibt es verschiedene Subventionsmodelle, eines davon: Rente nach Herrn Rürup. Es handelt sich um eine kapitalgedeckte Basisrente, die später nicht als Kapitaleinlage zurückgefordert werden kann, sondern auf eine lebenslange Verrentung hinausläuft.

Der Vorteil ist, dass man eine staatliche Förderung über Sonderausgabenabzug erreichen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dies nicht schon durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschöpft ist. Im Falle längerer Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Kapital vor dem Zugriff sicher, muss also beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet werden. Während der Ansparphase dürfen die Beträge auch nicht gepfändet werden, allerdings ist dies nach dem Erreichen der Rentenauszahlung möglich, zumindest der Betrag, der über die Existenzsicherung hinausgeht. Die Sparraten sind flexibel, man kann also – wichtig ist dies möglicherweise vor allem für Selbstständige – mit kleinen Beträgen anfangen, später mit Einmalzahlungen auffüttern. Wichtig ist es, dieses Rentenmodell zu überprüfen im Hinblick auf die Tatsache, dass das angesparte Kapital, sollte man vor dem Erreichen des Rentenalters sterben, verfällt. Beim Abschluss kann man diesen Fall abmildern durch Zusatzabmachungen: eine Hinterbliebenenrente beispielsweise.

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