Außergerichtliches Mahnwesen: Erinnerung für säumige Kunden
Zu den Kaufvertragsstörungen gehören der Lieferungsverzug, der Annahmeverzug, die mangelhafte Lieferung und der Zahlungsverzug. Liegt einer dieser Fälle vor, dann hat der Gläubiger die Möglichkeit, eine Regelung mit oder ohne juristische Mittel herbeizuführen. Eine Regelung ohne juristische Mittel wird auch als kaufmännische Lösung bezeichnet. Die häufigste Art der Kaufvertragsstörung ist der Zahlungsverzug. Dieser liegt vor, [...]

