Auszahlung der Direktversicherung: Krankenversicherung verlangt Beiträge
Die Direktversicherung wurde einst als Kapitalanlage zur Altersvorsorge konzipiert, die vom Unternehmen für seinen Arbeitnehmer abgeschlossen werden kann. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zur Lebensversicherung, der die versicherte Person bzw. die Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte einsetzt. Monatlich können Beiträge von bis zu 370 Euro angespart werden, was maximal 4.440 Euro pro Jahr entspricht. Überwiesen wird diese Summe direkt durch den Arbeitgeber, der Versicherungsnehmer im Vertrag ist. Durch die Kapitalansparung sollen Versorgungslücken der gesetzlichen Rentenkasse ausgeglichen werden, die aufgrund der demographischen Entwicklung immer weniger Geld zur Verfügung hat.
Erfolgt die Auszahlung des angesparten Betrages schließlich im Rentenalter, ist dies jedoch auch mit finanziellem Aufwand verbunden. Der Grund hierfür liegt in den Forderungen der Krankenkasse, die auf die Betriebsrente den vollen Kostensatz zur Krankenversicherung ansetzt. Während der vorherigen Laufzeit der Direktversicherung wurden die Beiträge nur mit einem pauschalen Betrag für die Krankenversicherung und Lohnsteuer belegt, wodurch sich steuerliche Vorteile ergeben haben. Anschließend müssen jedoch die Kosten für die Krankenkasse einkalkuliert werden, die grundsätzlich zu leisten sind. So werden beispielsweise bei einem Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung in Höhe von 60.000 Euro etwa 9.000 Euro für die Sozialbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Diese Regelung ist bereits seit dem Jahre 2004 in Kraft und betrifft Betriebsrentner, die sich für eine Direktversicherung entschieden haben.

